Bedingungen für den Transfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft
Innovationsassistentenförderung mit neuer Richtlinie
Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst kann den Austausch von Personal zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen seit dem 25. Januar 2012 noch wirksamer unterstützen.
Kernpunkt der Richtlinienänderung ist die Verbesserung der Möglichkeiten für die Beschäftigung von Forschern und Ingenieuren in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die zuvor in einer Forschungseinrichtung tätig waren. Bisher musste diesen Wissenschaftlern eine Rückkehr in die Forschungseinrichtung zugesichert werden. Diese Bedingung entfällt künftig. Somit sollen auch Wissenschaftler mit bisher befristetem Arbeitsvertrag die Möglichkeit erhalten, ihr Wissen in sächsische KMU einzubringen.
Förderanträge nimmt die Sächsische Aufbaubank - Förderbank jederzeit entgegen.
Ausführlichere Informationen sowie Antragsformulare finden Sie unter: www.sab.sachsen.de/innovationsassistent.
Kontakt:
Prof. Dr.-Ing. Manfred Bornmann
Bereichsleiter Beratung und Projekte
Tel.: 0371 5347-368
Fax: 0371 5347-294
E-Mail: bornmann(at)amz-sachsen.de
Kontakt
- Telefon: 0371 5347-344
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