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  • Japan schließt Abkommen mit Deutschland zu grenzüberschreitenden Datenverkehr

Einfachere, kostengünstigere und effizientere Online-Geschäfte

EU und Japan schließen wegweisendes Abkommen über grenzüberschreitenden Datenverkehr

Die EU und Japan haben am Rande des G7-Handelsministertreffens in Osaka (28./29. Oktober 2023) ein wegweisendes Abkommen geschlossen, das die Geschäftstätigkeit in der Online-Welt einfacher, kostengünstiger und effizienter machen soll.

Das Abkommen wurde im Rahmen des hochrangigen Wirtschaftsdialogs zwischen der EU und Japan unter dem gemeinsamen Vorsitz des Exekutiv-Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Valdis Dombrovskis, des japanischen Ministers für Wirtschaft, Handel und Industrie, Nishimura Yasutoshi, und der japanischen Außenministerin Yoko Kamikawa geschlossen.

Sowohl die EU als auch Japan gehören zu den größten digitalen Volkswirtschaften der Welt. Dieses Abkommen ist ein Meilenstein in den Bemühungen der EU und Japans, die Digitalisierung ihrer Gesellschaften und Volkswirtschaften voranzutreiben. Grenzüberschreitende Datenflüsse sind ein entscheidender Faktor für diese Entwicklung. Nach der Ratifizierung werden die vereinbarten Bestimmungen in das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zwischen der EU und Japan aufgenommen. Sie legen den Grundstein für ein gemeinsames Konzept für den digitalen Handel und senden ein starkes Zeichen gegen digitalen Protektionismus und willkürliche Beschränkungen. Sie stehen auch im Einklang mit der Digitalen Agenda der EU und den EU-Datenschutzvorschriften und erfüllen die Agenda für den digitalen Handel der EU-Strategie für den indopazifischen Raum.

Die Vereinbarung wird Unternehmen, die in den meisten Sektoren tätig sind, von Finanzdienstleistungen, Transport, Maschinen bis hin zu E-Commerce, echte Vorteile bringen. Sie wird es ihnen ermöglichen, Daten effizient und ohne umständliche Verwaltungs- oder Speicheranforderungen zu verarbeiten, und ihnen ein vorhersehbares rechtliches Umfeld bieten, in dem sie erfolgreich sein können. Ein wichtiges Element des Abkommens ist die Abschaffung kostspieliger Datenlokalisierungsanforderungen, die eine unnötige Belastung für europäische und japanische Unternehmen darstellen. Dies ist wichtig, da es sicherstellt, dass Unternehmen ihre Daten nicht physisch lokal speichern müssen. Dies würde nicht nur zusätzliche Kosten und Komplexität mit sich bringen, da Unternehmen möglicherweise Datenspeichereinrichtungen an mehreren Orten aufbauen und warten und die von ihnen verwendeten Daten duplizieren müssten, was sich negativ auf ihre Wettbewerbsfähigkeit auswirken würde, sondern auch die Sicherheit dieser Daten untergraben könnte.

Während der HLED bekräftigten die EU und Japan auch ihr Bekenntnis zu einem regelbasierten internationalen Handelssystem und ihre Entschlossenheit, globale Datenflussregeln zu gestalten, die unseren Werten und Regulierungsansätzen entsprechen.

Artikel vom 28.10.2023

Quelle: Europäische Kommission (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_23_5378)